Offshore Yacht CharterOffshore Yacht Charter
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Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Offshore Yacht Charter

Gewährleistung | VZR Garant

Bei der Kombination von Ihnen angebotenen Reisediensten handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302. Deshalb können Sie sämtliche EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Um der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtung zu entsprechen, nutzt Offshore Yacht Charter VZR Garant für alle Pauschalreisen. VZR Garant ist ein anerkanntes Garantiesystem.

Sollte Offshore Yacht Charter vor dem Ende Ihrer Buchung in eine finanzielle Schieflage geraten, kümmert sich VZR Garant – je nach der Situation – darum, dass Sie Ihren Buchungsbetrag zurückerhalten, Ihre gebuchte Reise fortsetzen können oder zum Ausgangspunkt Ihrer Reise gebracht werden. Die Bestimmungen des Garantiesystems werden auf der Website von VZR Garant dargelegt (www.vzr-garant.nl/de).

Auf diese Weise hat Offshore Yacht Charter bei VZR Garant einen Insolvenzschutz geboten. Falls Dienstleistungen durch eine Insolvenz von Offshore Yacht Charter nicht erbracht werden, können sich Reisende wenden an: VZR Garant, Torenallee 20, 5617 BC Eindhoven, Niederlande, und zwar per E-Mail (info@vzr-garant.nl) oder telefonisch unter +31 (0)85 13 07 630.

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in dem damit zusammenhängenden Vertrag werden folgende Definitionen gebraucht:

a. Anbieter: Der Eigentümer des Schiffes
b. Abnehmer: Jede (juristische) Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag abschließt.
c. Vertrag: Jeder Vertrag, der von dem Anbieter und dem Abnehmer abgeschlossen wird, sowie jede Änderung oder Ergänzung davon, in dem/der der Anbieter sich gegenüber dem Abnehmer verpflichtet, an Bord seines Schiffes eine Fahrt zu veranstalten und auf die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind.
d. Gast: Jede (juristische) Person, der von dem Abnehmer erlaubt worden ist, von den Diensten des Anbieters Gebrauch zu machen.
e. Fahrt: Alles, was mit der Fahrt und dem Aufenthalt an Bord des Schiffes während der in dem Vertrag genannten Dauer zu tun hat.
f. Gepäck: Das Gepäck, das der Gast als einfach mitzunehmende, tragbare bzw. mit der Hand transportierbare Sachen an sich oder mit sich führt.
g. Schiff: Das Schiff, das in dem Vertrag genannt wird.
h. Preis: Der in dem Vertrag genannte Preis für die Fahrt und Mannschaft.
i. Bordkasse: Preisse fur essen und trinken an bord.

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese Bedingungen sind auf alle Verträge anwendbar. Diese Bedingungen sind zudem auf alle vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und Abnehmer ab dem Moment, an dem der Anbieter diese dem Abnehmer übergeben hat und der Abnehmer gegen die Anwendung dieser Bedingungen nicht innerhalb von 7 Tagen protestiert hat, anwendbar.
2.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit diese ausdrücklich von dem Anbieter schriftlich akzeptiert worden sind und gelten nur für den jeweiligen Vertrag bzw. die jeweiligen Verträge.
2.3 Änderungen und Ergänzungen einer Bestimmung des Vertrages und dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
2.4 Der Vertrag und diese Bedingungen enthalten den vollständigen Inhalt der Rechte und Pflichten des Anbieters und Abnehmers.
2.5 Stimmen dieser Text und der in einer anderen Sprache aufgestellte Text dieser Bedingungen nicht überein, gilt der niederländische Text.
2.6 Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen aus welchen Gründen auch immer nicht gültig sein, blieben die übrigen Bedingungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit wie möglich übereinstimmt.
2.7 Vertragspartei des Anbieters ist der Abnehmer. Diese Bedingungen gelten auch zwischen dem Anbieter und den Gästen, die keine Vertragsparteien des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Abnehmer sind. Der Abnehmer wird sich darum bemühen. Der Abnehmer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Gäste gegen dem Anbieter geltend machen; dies gilt insoweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen wäre, wenn diese Bedingungen für die Gäste bindend sein würden.
2.8 Diese Bedingungen erstrecken sich auch auf alle natürlichen und juristischen Personen, die der Anbieter im weitesten Sinne des Wortes gebraucht oder gebraucht hat, um diesen Vertrag zu schließen und/oder auszuführen oder sein Geschäft zu führen.
2.9 Sollten Unterschiede zwischen dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auftreten, sind die Bestimmungen des Vertrages ausschlaggebend.

Artikel 3: Haftung des Anbieters

3.1 Der Schadensersatz, den der Anbieter möglicher Weise wegen Todes oder Verletzung einer Person auf Grund der Bestimmungen des Abschnittes 3 des 10. Titels des 8. Buches des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches schuldet, ist pro Gast auf einen Betrag von EU 137.000,- beschränkt. Im Falle einer Entschädigung durch Zahlung einer Rente darf der kapitalisierte Betrag den Betrag von EU 137.000,- pro Gast nicht überschreiten.
3.2 Der Schadensersatz, den der Anbieter möglicher Weise im Falles des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck schuldet, ist auf EU 1000,- beschränkt. Der Schaden am Gepäck ist auf den Tageswert dieses Gepäckes beschränkt. Der Anbieter haftet unter keinen Umständen für immateriellen Schaden, indirekten Schaden oder Folgeschaden aus dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck.
3.3 Der Anbieter haftet nicht für Schaden, der durch Verspätung (aus welchem Grunde auch immer bzw. die vor, während und nach den Transport aufgetreten ist) verursacht worden ist oder durch eine Abweichung von den vereinbarten Anfangs- und Schlußzeiten.
3.4 Der Anbieter haftet nicht auf Schadensersatz für von Gästen an Bord gebrachte Sachen, die er, wenn er ihre Art und Beschaffenheit gekannt hätte, nicht an Bord gelassen hätte,wenn der Gast wußte bzw. wissen mußte, daß der Anbieter die Sachen nicht an Bord gelassen hätte; der Gast haftet dann für alle Kosten und den Schaden, die sich für den Anbieter daraus ergeben, daß diese an Bord gebracht oder gehalten worden sind.
3.5 Unabhängig von Artikel 6:107 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) hat im Falle einer Verletzung eines Gastes ausschließlich der betroffene Gast selbst ein Recht auf Schadensersatz. Unabhängig von Artikel 6:108 BW haben ausschließlich der überlebende Ehegatte, die Kinder bzw. die Eltern des Gastes, die durch seine Arbeit unterhalten wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz. Die in diesem Paragraphen behandelten Ansprüche werden im Verhältnis des beiderseitigen Vermögens und Einkommens der Personen festgestellt.
3.6 Beweist der Anbieter, daß der Gast den Schaden schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat oder diesen mitverschuldet hat, wird die Haftung des Anbieters dadurch gänzlich oder teilweise aufgehoben.
3.7 Wenn Personen, deren Hilfe der Anbieter bei der Ausführung seiner Verbindlichkeiten in Anspruch nimmt, auf Bitte des Abnehmers oder der Gäste Dienste erbringen, zu denen der Anbieter nicht verpflichtet ist, wird angenommen, daß diese Personen im Auftrage des Abnehmers und/oder der Gäste gehandelt haben, für die sie diese Dienste geleistet haben.
3.8 Der Abnehmer verzichtet auf sein Recht auf Aufrechnung.
3.9 Sollte bei der Abrechnung ein Meinungsunterschied über den geschuldeten Betrag entstehen oder zu dessen Bestimmung eine nicht schnell auszuführende Berechnung notwendig sein, ist der Abnehmer verpflichtet, den Teil, über dessen Fälligkeit die Parteien einig sind, sofort zu zahlen und für die Zahlung des von dem Abnehmer bestrittenen Teils oder des Teiles, dessen Höhe noch nicht feststeht, Sicherheit zu leisten.

Artikel 4: Haftung des Abnehmers und der Gäste

4.1 Sollten der Abnehmer, die Gäste oder deren Gepäck dem Anbieter Schaden zufügen, sind der Abnehmer und die Gäste als Gesamtschuldner verpflichtet, dem Anbieter diesen Schaden zu vergüten.Dies gilt sowohl für Schaden an dem Schiff als auch für Schaden an den sich darauf befindlichen Sachen und/oder Personen sowie auch für Schaden, den der Abnehmer und/oder die Gäste bzw. ihr Gepäck den Sachen und/oder Personen zufügen, die sich nicht in oder auf dem Schiff befinden, falls der Anbieter auf Ersatz dieses Schadens angesprochen wird.
4.2 Der Abnehmer kann sich nicht auf die eigene Haftung der Gäste berufen.
4.3 Dieser Artikel wird nicht durch andere/weitere Rechte (einschließlich derer gegenüber Dritten) des Anbieters beeinträchtigt.

Artikel 5: Verpflichtungen des Anbieters

5.1 Das Schiff und die Mannschaft entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
5.2 Auf Grundlage des Vertrages ist der Anbieter verpflichtet, sich zu bemühen, daß die Fahrt durchgeführt wird.
5.3 Die Fahrtroute wird von dem Anbieter nach Absprache mit dem Abnehmer festgestellt.
5.4 Der Anbieter und/oder der Kapitän ist jederzeit berechtigt festzustellen, daß das Wetter, Flut oder Ebbe, die Blockierung von Fahrtrouten und ähnliche Umstände (einschließlich des Zustandes des Schiffes) eine Fahrt nicht zulassen oder es notwendig machen, die Fahrt zu ändern (im weitesten Sinn des Wortes) oder abzubrechen bzw. den Ort der Abfahrt oder Ankunft zu ändern.
5.5 In diesen Fällen wird sich der Anbieter bemühen, an einer Alternative oder einer Lösung mitzuwirken. Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Anbieter alle extra Kosten zu vergüten, die dieser dabei aufwenden muß. Der Anbieter kann nach freiem Ermessen entscheiden, ob eine Alternative/Lösung durchführbar ist und angemessener Weise von dem Anbieter ausgeführt werden kann.
5.6 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch für den Fall, da&sz der Anbieter und/oder der betroffene Kapitän eine der erwähnten Entscheidungen in Folge von Handlungen oder Unterlassungen von (einem der) Gäste(n), im Falle (einer aus welchem Grunde auch immer verursachten) Verspätung des Transportes und für den Fall, daß der Anbieter den mit dem Abnehmer vereinbarten Ort der Abfahrt oder Ankunft nicht erreichen kann, treffen muß.
5.7 Sollte das Schiff unverhofft nicht zur Verfügung stehen, wird der Anbieter sich bemühen, ein vergleichbares Ersatz-schiff einzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Anbieter berechtigt, diesen Vertrag aufzuheben. Wenn den Anbieter keine Schuld oder Fahrlässigkeit dafür trifft, daß das Schiff nicht zur Verfügung steht, haftet der Anbieter dem Abnehmer und/oder dem Gast nicht auf Schadensersatz oder eine Vergütung. In allen anderen Fällen beschränkt sich die mögliche Haftung des Anbieters auf die im Rahmen des Vertrages erbrachte Leistung des Abnehmers.

Artikel 6: Pflichten des Abnehmers und der Gäste

6.1 Das Schiff wird am Anfang der Fahrt sauber und mit einem vollständigen Inventar zur Verfügung gestellt. Spätestens am Tage der Ausschiffung hinterläßt der Abnehmer (falls nichts anderes vereinbart worden ist) das Schiff in demselben Zustand, in dem er es bei der Einschiffung übernommen hat, d.h. sauber und mit vollständigem Inventar.
6.2 Der Abnehmer und die Gäste sind verpflichtet, die staatlichen Vorschriften und die von dem bzw. namens des Anbieters und Kapitäns festgesetzten Vorschriften oder erteilten Anweisungen, vor allem – jedoch nicht ausschließlich – die in dem Interesse der Ordnung und Sicherheit erteilt werden, genau zu beachten. Bei Nichtbeachtung der hier gemeinten Vorschriften oder Anweisungen ist der Anbieter berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten einzustellen oder den Vertrag aufzuheben.
6.3 Der Abnehmer und die Gäste dürfen nur das Gepäck an Bord bringen.
6.4 Das Gepäck des Abnehmers und der Gästen darf keine Behinderung verursachen. Unter keinen Umständen dürfen der Abnehmer und die Gäste (im weitesten Sinne des Wortes) gefährliche Gegenstände mit sich führen und Drogen oder Schmuggelware an Bord bringen. Zudem ist es nicht erlaubt, ohne zuvorige Zustimmung (Haus-) Tiere an Bord des Schiffes zu bringen.
6.5 Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Anbieter am Tage der Ankunft eine Liste mit den Namen der Gäste zu übergeben.

Artikel 7: Zurückbehaltungsrecht des Anbieters

7.1 Sollte der Abnehmer diese Verpflichtungen nicht, nicht angemessen oder verspätet erfüllen bzw. erfüllen lassen, hat der Anbieter in jeder Lage das Recht, seine Pflichten auf Grundlage des Vertrages sofort einzustellen und dabei alle übrigen Rechte (einschließlich des Haftungsausschlusses des Anbieters für Schaden) gegenüber dem Abnehmer aufrecht zu erhalten.
7.2 Zu diesem Zurückbehaltungsrecht gehört die Berechtigung des Anbieters, dem Abnehmer oder einer Anzahl von Gästen den Zugang zu dem Schiff zu untersagen.
7.3 Sollte der Abnehmer diese Verpflichtungen nicht, nicht angemessen oder verspätet erfüllen bzw. erfüllen lassen und der Anbieter sich anschließend auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen bzw. davon Gebrauch machen, kann der Anbieter in jedem Fall von dem Abnehmer die Zahlung des vereinbarten Preises verlangen, und werden andere/weitere Rechte nicht beeinträchtigt, die der Anbieter gegenüber dem Abnehmer wegen (dieser) Vertragsverletzung auf Grundlage dieser Bedingungen und/oder des allgemeinen Schuldrechtes geltend machen kann.

Artikel 8: Weitere Rechte des Anbieters

Der Zugang zu dem Schiff sowie die Fahrt und die Bewirtung bzw. das Catering können von dem Anbieter verweigert werden, wenn dies wegen der Kapazität, der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, drohenden Schadens bzw. drohender Belästigung, oder im Falle offenstehender Forderungen aus der Vergangenheit notwendig ist. Dieses Recht beeinträchtigt nicht die anderen Rechte auf Grundlage dieser Bedingungen sowie die Geltendmachung seiner übrigen Rechte (einschließlich des Haftungsausschlusses des Anbieters für Schaden) gegenüber dem Abnehmer.

Artikel 9: Zahlungsbedingungen

9.1 Falls nicht anderes vereinbart worden ist, sind die Kosten der Beköstigung des Kapitäns und der Mannschaft während mehrtätiger Reisen von dem Abnehmer zu tragen.
9.2 Falls nicht anderes vereinbart worden ist, enthält der Preis keine Hafen-, Brücken-, Schleusen- und Lotsengelder, einschließlich örtlicher Abgaben wie z.B. Touristensteuern, und Treibstoffkosten. Diese Kosten müssen an Bord bezahlt werden.
9.3 Der Abnehmer muß dem Anbieter die ihm in Rechnung gestellten Beträge effektiv in der in dem Vertrag angegebenen Währung innerhalb der in dem Vertrag genannten Frist ohne Skonto, Abzug oder Aufrechnung zahlen. Der Abnehmer ist unter keinen Umständen berechtigt, sich gegenüber seiner Zahlungsverpflichtung auf ein Zurückbehaltungsrecht zu berufen. Der auf den Bankabschriften des Anbieters angegebene Tag der Gutschrift gilt als Tag der Zahlung.
9.4 Der Anbieter ist bis 20 Tage vor dem Anfang der Fahrt berechtigt, den Preis wegen erheblicher Änderungen der Kosten der Durchführung der Fahrt zu erhöhen. Der Abnehmer hat in diesem Falle das Recht, den Vertrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung zu annulieren.
9.5 Sollte der Abnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen seine Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter erfüllt haben, kommt der Abnehmer automatisch in Verzug, ohne daß eine Mahnung notwendig ist. Von dem Moment, an dem der Abnehmer in Verzug ist, bis zum Datum der vollständigen Bezahlung schuldet der Abnehmer schuldet Verzugszinsen von 2 % pro Monat über den geschuldeten Betrag oder einen Teil davon. Dies beeinträchtigt nicht das Recht des Anbieters, einen vollständigen Schadensersatz auf gesetzlicher Grundlage zu verlangen.
9.6 Alle gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Inkasso-Kosten hinsichtlich des vom Abnehmer geschuldeten Betrages sind von dem Abnehmer zu zahlen.

Artikel 10: Reklamation

10.1 Reklamationen über Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erhoben werden.
10.2 Der Abnehmer und/oder die Gäste sind verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich (während der Fahrt) dem Anbieter und/oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so daß der Anbieter noch die Möglichkeit hat, Maßnahmen zu ergreifen, um berechtigte Mängel zu beheben.

Artikel 11: Annullierung

11.1 Im Falle der Annullierung des Vertrages durch den Abnehmer sind die folgenden Prozentsätze verschuldigt. Preis des Schiffes der Bewirtung und andere Dienste:
• nach der Buchung 10%
• 6 bis 5 Monate vor Abfahrt 20%
• 5 bis 4 Monate vor Abfahrt 30%
• 4 bis 3 Monate vor Abfahrt 40%
• 3 bis 2 Monate vor Abfahrt 50%
• 2 bis 1 Monate vor Abfahrt 75%
• 1 Monat bis 1 Tag vor Abfahrt 90%
• bei Abfahrt 100%
11.2 Eine Annullierung muß immer per Email, dessen Erhalt von dem Anbieter bestätigt werden muß, oder per Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs durch den Anbieter gilt als Datum der Annullierung.

Artikel 12: Aufhebung

12.1 Wenn der Abnehmer:
a. seinen Konkurs beantragt, über sein Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet wird, er sein Vermögen seinen Gläubigern überläßt, einen Zwangsvergleich beantragt, sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird und die Pfändung nicht innerhalb von 10 Tagen aufgehoben wird, oder er geschäftsunfähig erklärt wird, oder
b. beschließt und/oder tatsächlich beginnt, sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon einzustellen oder zu übertragen, bzw. sein Unternehmen in eine noch zu gründende oder bereits errichte Gesellschaft einzubringen, oder er die Geschäftstätigkeit seines Unternehmens ändert; oder
c. seinen Verpflichtungen auf Grundlage der Gesetze oder vertraglicher Bestimmungen gegenüber dem Anbieter nach schriftlicher Mahnung nicht oder nicht vollständig nachkommt
d. es unterläßt, einen Rechnungsbetrag ganz oder teilweise innerhalb der dafür festgesetzten Frist zu zahlen, kommt der Abnehmer automatisch in Verzug und ist die restliche Schuld sofort fällig.
12.2 Der Anbieter ist in den im vorherigen Absatz genannten Fällen berechtigt, ohne eine Verpflichtung zum Ersatz des Schadens und ohne Beeinträchtigung seiner übrigen Rechte (z.B. Rechte bezüglich bereits fälligen Vertragsstrafen, Zinsen und Schadensersatzansprüche) und ohne die Notwendigkeit einer Mahnung oder eines gerichtlichen Verfahrens:
a. den Vertrag durch eine dahingehende schriftliche Mitteilung an den Abnehmer ganz oder teilweise aufzuheben und/oder
b. die Zahlung der von dem Abnehmer dem Anbieter geschuldeten Beträge sofort vollständig zu verlangen und/oder
c. vor der weiteren Erfüllung des Vertrages von dem Abnehmer Sicherheiten für die (rechtzeitige) Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
12.3 Wenn der Anbieter die Aufhebung ausspricht, schuldet der Abnehmer als pauschalierten Vertragsschaden den Preis oder, falls dieser höher ist, den tatsächlichen Schaden.

Artikel 13: Höhere Gewalt

Sollte der Anbieter wegen höherer Gewalt von dauernder oder zeitweiser Art daran gehindert sein, den Vertrag (weiter) zu erfüllen, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne eine Verpflichtung zum Ersatze des Schadens durch eine dahingehende Mitteilung ohne die Notwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens ganz oder teilweise aufzuheben. Dies beeinträchtigt nicht den Anspruch des Anbieters gegenüber dem Abnehmer auf Bezahlung der bereits von dem Anbieter vor dem Eintritt der höheren Gewalt erbrachten Dienste. Zudem ist der Anbieter berechtigt, im Falle höherer Gewalt, die (weitere) Durchführung des Vertrages vorläufig ganz oder teilweise einzustellen. Der Anbieter muß den Abnehmer so schnell wie möglich von dem Vorliegen der höheren Gewalt unterrichten. Im Falle einer vorläufigen Einstellung ist der Anbieter immer noch berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben.

Artikel 14: Anwendbares Recht

14.1 Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.
14.2 Für alle Streitigkeiten ist der Richter des Landgerichtsbezirkes zuständig, in dem der Anbieter sein Kontor führt. Wenn der Abnehmer ein Konsument ist, kann er innerhalb eines Monates einen anderen benennen.